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VG Karlsruhe, 19.10.2000 - 6 K 2823/99 |
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Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 19.10.2000 - 6 K 2823/99
- VGH Baden-Württemberg, 02.10.2001 - 8 S 399/01
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 02.10.2001 - 8 S 399/01
Ermäßigung des Wasserentnahmeentgeltes
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Oktober 2000 - 6 K 2823/99 - geändert.das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Oktober 2000 - 6 K 2823/99 - zu ändern, den ablehnenden Bescheid der Beklagten vom 2. August 2000 aufzuheben und diese zur Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts für das Jahr 1999 auf DM 2.068.335,30 zu verpflichten sowie zur Rückzahlung von DM 16.410.132,-- nebst 4 % Zinsen hieraus seit Rechtshängigkeit zu verurteilen.
- VG Karlsruhe, 13.11.2002 - 4 K 1034/00
Entgelt für Wasserentnahme - Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit - …
Ob eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit im Sinne des § 17 d Abs. 1 S. 1 WG gegeben sei, bestimme sich jedenfalls bei beherrschten Unternehmen allein nach den betrieblichen Daten des herrschenden Unternehmens (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.10.2001, a.a.O., Leitsatz Nr. 3; s. auch bereits VG Karlsruhe, Urt. v. 19.10.2000 - 6 K 2823/99 -).Die Kammer hat mit der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts (vgl. deren Urt. v. 19.10.2000 - 6 K 2823/99 -) bereits erhebliche Zweifel daran, ob diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall überhaupt übertragbar ist.